1. Zwischen dem Gast und dem Landhotel und Wandergasthof Sauerländer Hof , Familie Beckmann
(im folgenden abgekürzt S.H.) kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen auch telefonisch oder auch auf anderem Wege bestellt und vom S.H. zugesagt wurden.
Das Gleiche gilt, wenn der Gast Reservierungen schriftlich bestätigt und, oder zusagt eine Rückbestätigung durch das Hotel erfolgte. Eine nicht erfolgte schriftliche Bestätigung durch das Hotel S.H. setzt diesen Vertrag nicht außer Kraft.
2. Wird für die Reservierung vom Hotel S.H. eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
3. Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
4. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
5. Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Familienfeiern, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen
1. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) ab 16:00 Uhr
am Anreisetag möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 12:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
2. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 12:00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Hotel dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
3. Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 20:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder eine Kreditkartennummer eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.
1. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.
2. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, das Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm
weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
3. Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und
die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel S.H. berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
4. Die gültige Kurtaxe wird immer den gültigen Preisen zugeschlagen.
1. Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes.
2. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Hotel S.H. eine Zwischenrechnung erstellen.
3. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel S.H. vorbehalten.
4. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Hotel S.H. eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
5. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels.
Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
6. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen (Visa, Master oder Diner oder anderer Karten) oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.
7. Barscheckzahlungen werden vom Hotel S.H. nicht akzeptiert
1. Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich: Logis bis 40 Personen Arrangements: Eine Stornierung ist bis zum 40. Tage vor der Ankunft kostenlos möglich. In der Zeit zwischen dem 39. und 15. Tag vor dem Anreisetermin berechnet das Hotel S.H. 50 % des Arrangementpreises, bei solchen zwischen dem 14. und 4. Tag vor der Anreise 70 % des Arrangementpreises. Ab dem 3. Tag vor dem Anreisetermin 80 % des selben. Tritt der Gast sein Arrangement nicht an, so werden 90 % des Preises fällig. Hotelzimmer: eine Stornierung ist bis zum 15.Tag vor der Anreise kostenlos möglich. Bei Stornierungen nach dem 14. Tag vor der Anreise oder
im Falle des Ausbleibens des Gastes, werden 80% des gesamten Übernachtungspreises (Ü/Fr) fällig.
2. Gruppenbuchung ab 4 Personen (Kontingent-Buchung). Eine Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis zum 40. Tag vor der Anreise erfolgt. Erfolgt die Stornierung bis zum 30. Tag vor der Anreise, werden 20 % des Logis- bzw. Arrangementpreises, und bei einer solchen bis zum 10. Tage 80 % des selben und bei einer solchen bis 3 Tage vor der Anreise 90 % des Logis- bzw. Arrangementpreises fällig.
3.Begriffserklärung Übernachtung: Der Preis der Übernachtung beinhaltet die Kosten für das Hotelzimmer und den Preis für das Frühstück. Begriffserklärung Arrangement: Der Preis des Arrangements beinhaltet die Kosten für das Hotelzimmer, den Preis für das Frühstück und den Preis für die Halbpension.
1. Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel S.H. für die von ihm oder ihren
Gästen verursachten Schäden.
2. Das Hotel S.H. haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel S.H. bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
3. Das Hotel S.H. haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn, das Hotel S.H. oder seinem Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel S.H. gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.
4. Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf dem Abstellplatz geparkt, somit ist das Hotel S.H. von jeglicher Haftung befreit.
5. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern oder zu sichern.
Eine Haftung vom Hotel S.H. wird ausgeschlossen.
1. Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel S.H. ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
2. Hat das Hotel S.H. begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
3. Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung des Hotel S.H. in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel S.H. der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung vom Hotel S.H. und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In die Gasträume dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
2. Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich.
Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
3. Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 1 Monat.
4. Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung.
5. Das Hotel S.H. aktualisiert und prüft die Informationen auf seinen Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen geändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, sind wir nicht verantwortlich. Falls Sie durch einen Hyperlink auf eine rechtswidrige
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1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
2. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von Hotel S.H. schriftlich bestätigt worden sind.
3. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
4. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Landhotel
und Wandergasthof
Sauerländer
Hof
Familie
Beckmann
59889
Eslohe - Wenholthausen
(im
folgenden abgekürzt S.H.)
Abschluß des Vertrages
1. Zwischen dem Gast und
dem Landhotel und Wandergasthof Sauerländer Hof , Familie Beckmann
(im folgenden abgekürzt
S.H.) kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen
zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige
Leistungen auch telefonisch oder auch auf anderem Wege bestellt und
vom S.H. zugesagt wurden.
Das Gleiche gilt, wenn der
Gast Reservierungen schriftlich bestätigt und, oder zusagt eine
Rückbestätigung durch das Hotel erfolgte. Eine nicht erfolgte
schriftliche Bestätigung durch das Hotel S.H. setzt diesen Vertrag
nicht außer Kraft.
2. Wird für die
Reservierung vom Hotel S.H. eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten
und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist
gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
3. Ist der Besteller
Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete
Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten
Verbindlichkeiten einzustehen.
4. Weicht die
Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der
Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast
nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme
der Leistungen.
5. Bei Anmeldung von
mehreren Personen, von Gruppen, Familienfeiern, Reise-, Seminar- und
Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel bis 3 Tage vor Ankunft bzw.
Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen.
Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu
kennzeichnen
An- und Abreise
1. Vorbehaltlich
gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) ab
16:00 Uhr
am Anreisetag möglich und
die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 12:00 Uhr des
Abreisetages erfolgen.
2. Bei einer vorgesehenen
Abreise nach 12:00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen.
Sofern das Hotel dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der
halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle
Zimmerpreis zu zahlen.
3. Die Anreise bei
reservierten Zimmern muss bis spätestens 20:00 Uhr erfolgen.
Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer anderweitig
verfügen. Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die
vorausbezahlt oder eine Kreditkartennummer eines vom Hotel
akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.
Leistungen
1. Der vertragliche
Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospektangaben oder
den getroffenen Vereinbarungen.
2. Nimmt der Gast, gleich
aus welchen Gründen, das Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm
weder ein Anspruch auf
Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
3. Die im Prospekt oder
sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und
die derzeit geltende
Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende
Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel S.H. berechtigt, die Preise dem
neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
4. Die gültige Kurtaxe
wird immer den gültigen Preisen zugeschlagen.
Zahlung
1. Vorbehaltlich
gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise
fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes.
2. Bei einer
Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Hotel S.H. eine
Zwischenrechnung erstellen.
3. Kommt der Gast mit
seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit
sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden,
insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel
S.H. vorbehalten.
4. Bricht der Gast seinen
Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der
restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass
das Hotel S.H. eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
5. Erfüllungsort für die
Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels.
Dies gilt auch, wenn dem
Gast die Zahlung kreditiert wurde.
6. Zahlungen von
Kreditkartenunternehmen (Visa, Master oder Diner oder anderer Karten)
oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.
7. Barscheckzahlungen
werden vom Hotel S.H. nicht akzeptiert
Stornierungen
1. Stornierungen einer
getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich: Logis bis 40
Personen Arrangements: Eine Stornierung ist bis zum 40. Tage vor der
Ankunft kostenlos möglich. In der Zeit zwischen dem 39. und 15. Tag
vor dem Anreisetermin berechnet das Hotel S.H. 50 % des
Arrangementpreises, bei solchen zwischen dem 14. und 4. Tag vor der
Anreise 70 % des Arrangementpreises. Ab dem 3. Tag vor dem
Anreisetermin 80 % des selben. Tritt der Gast sein Arrangement nicht
an, so werden 90 % des Preises fällig. Hotelzimmer: eine Stornierung
ist bis zum 15.Tag vor der Anreise kostenlos möglich. Bei
Stornierungen nach dem 14. Tag vor der Anreise oder
im Falle des Ausbleibens
des Gastes, werden 80% des gesamten Übernachtungspreises (Ü/Fr)
fällig.
2. Gruppenbuchung ab 4
Personen (Kontingent-Buchung). Eine Stornierung ist kostenlos, wenn
sie bis zum 40. Tag vor der Anreise erfolgt. Erfolgt die Stornierung
bis zum 30. Tag vor der Anreise, werden 20 % des Logis- bzw.
Arrangementpreises, und bei einer solchen bis zum 10. Tage 80 % des
selben und bei einer solchen bis 3 Tage vor der Anreise 90 % des
Logis- bzw. Arrangementpreises fällig.
3.Begriffserklärung
Übernachtung: Der Preis der Übernachtung beinhaltet die Kosten für
das Hotelzimmer und den Preis für das Frühstück. Begriffserklärung
Arrangement: Der Preis des Arrangements beinhaltet die Kosten für
das Hotelzimmer, den Preis für das Frühstück und den Preis für
die Halbpension.
Haftung
1. Der Gast oder der
Veranstalter haften dem Hotel S.H. für die von ihm oder ihren
Gästen verursachten
Schäden.
2. Das Hotel S.H. haftet
dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung
im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird.
Das Hotel S.H. bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige
Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
3. Das Hotel S.H. haftet
gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen
des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen
gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn, das Hotel
S.H. oder seinem Personal trifft ein Verschulden, oder die
Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel S.H. gegen Erteilung
einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.
4. Bringt der Gast ein Kfz
mit, und wird dies auf dem Abstellplatz geparkt, somit ist das Hotel
S.H. von jeglicher Haftung befreit.
5. Im Falle von
Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte
Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu
versichern oder zu sichern.
Eine Haftung vom Hotel
S.H. wird ausgeschlossen.
Kündigung
1. Benutzt der Gast die
ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so
steht dem Hotel S.H. ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
2. Hat das Hotel S.H.
begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des
Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt
oder innerer Unruhen kann das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls
fristlos kündigen.
3. Das Gleiche gilt, falls
ein Veranstalter ohne Zustimmung des Hotel S.H. in einer Tageszeitung
wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu
Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel
S.H. der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im
Kündigungsfalle zu.
Sonstiges
1. Tiere dürfen nur nach
vorheriger Zustimmung vom Hotel S.H. und gegen Berechnung eines
Zuschlages mitgebracht werden. In die Gasträume dürfen Tiere nicht
mitgenommen werden.
2. Weckaufträge,
Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich.
Ansprüche, gleich welcher
Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
3. Fundsachen
(liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung
nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 1 Monat.
4. Bei Veranstaltungen ist
das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich
ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer
besonderen Vereinbarung.
5. Das Hotel S.H.
aktualisiert und prüft die Informationen auf seinen Webseiten
ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen
geändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit,
Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten
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Allgemeines
1. Die Berichtigung von Irrtümern
sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
2. Mündliche Abreden werden erst
wirksam, wenn sie von Hotel S.H. schriftlich bestätigt worden sind.
3. Für etwaige Streitigkeiten aus
diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig,
gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
4. Sollte eine der obigen Bestimmungen
unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr
möglichst nahekommende gültige Regelung.